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Neue Küche per Anschlussfinanzierung für die Immobilie

Wenn die Zinsbindung einer Immobilie ausläuft, geht der erste Blick meist gebannt auf die aktuellen Marktkonditionen. Doch genau dieser Zeitpunkt bietet Eigentümern eine strategische Lücke, die oft ungenutzt bleibt. Wer die Anschlussfinanzierung nicht nur als Verlängerung bestehender Schulden begreift, sondern als Moment der Kapitalbeschaffung, kann notwendige Modernisierungen – etwa eine neue Einbauküche – zu Konditionen finanzieren, von denen Ratenkreditnehmer nur träumen können. Tipps und Infos von DeinKuechenplaner.de 

Umschuldung und neue Küche zusammendenken

Nach zehn oder fünfzehn Jahren im eigenen Haus stehen Eigentümer oft vor zwei parallel laufenden Entwicklungen. Zum einen endet die Zinsbindung der ursprünglichen Baufinanzierung. Zum anderen hat der Zahn der Zeit an der Einrichtung genagt. Besonders die Küche, als intensiv genutzter Arbeitsraum und familiärer Treffpunkt, zeigt nach einer Dekade oft deutliche Verschleißerscheinungen oder entspricht technisch nicht mehr dem Standard.

Der Fehler vieler Verbraucher liegt in der getrennten Betrachtung dieser beiden Sachverhalte. Die Umschuldung wird als rein banktechnischer Vorgang mit dem Ziel der Zinssicherung abgewickelt. Der Wunsch nach einer neuen Küche hingegen wird separat behandelt – und oft über teure Konsumentenkredite oder die mühsame Ansparung vom laufenden Einkommen realisiert. Dabei lässt sich beides im Rahmen der Anschlussfinanzierung elegant verknüpfen.

Der Faktor Zeit: Wann das Forward-Darlehen greift

Die Frage nach dem „Wann“ ist bei der Anschlussfinanzierung entscheidend. Bereits bis zu 60 Monate, also fünf Jahre vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung, können sich Darlehensnehmer die heutigen Zinsen für die Zukunft sichern. Dies geschieht über sogenannte Forward-Darlehen. Banken verlangen für diese lange Reservierungszeit zwar einen Zinsaufschlag, doch in Phasen volatiler Märkte erkauft man sich so Planungssicherheit.

Wer drei Jahre vor Ende der Laufzeit aktiv wird, bewegt sich meist in einem optimalen Korridor. Die Aufschläge sind moderat, und der Zeithorizont ist überschaubar genug, um Investitionsbedarf am Haus abzuschätzen. Genau hier kommt die Küche ins Spiel. Anstatt lediglich die Restschuld beim neuen Finanzierungspartner abzulösen, lässt sich das Darlehen aufstocken. Tipp: Wer sich generell über die Anschlussfinanzierung informieren möchte, kann dies bei Baufi24 tun.

Baugeld schlägt Ratenkredit

Die finanzielle Logik hinter dieser Strategie ist simpel, aber wirkungsvoll. Ein klassischer Ratenkredit beim Möbelhaus oder der Hausbank zur freien Verwendung bewegt sich zinsmäßig oft im hohen einstelligen, teils zweistelligen Bereich. Das liegt an den fehlenden Sicherheiten für die Bank. Eine Küche gilt im Sinne der Kreditvergabe oft als bewegliches Gut mit hohem Wertverlust.

Integriert der Eigentümer die Kosten für die neue Küche jedoch in die Anschlussfinanzierung, dient die Immobilie weiterhin als Sicherheit im ersten Rang des Grundbuchs. Die Bank gewährt für die aufgestockte Summe in der Regel denselben günstigen Zinssatz wie für die eigentliche Baufinanzierung. Bei einer hochwertigen Küche im Wert von 25.000 Euro macht der Unterschied zwischen vier Prozent Bauzins und sieben oder acht Prozent Konsumzins über die Jahre hinweg mehrere tausend Euro aus. Die monatliche Belastung sinkt spürbar, da die Tilgung über einen viel längeren Zeitraum gestreckt werden kann als die üblichen 48 oder 60 Monate eines Möbelkredits.

Modernisierung als Werthebel

Banken reagieren auf den Wunsch nach einer Krediterhöhung meist positiv, wenn das Geld werterhaltend oder wertsteigernd eingesetzt wird. Eine moderne Küche zählt oft zu den Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnwert erhöhen. Dies gilt besonders dann, wenn im Zuge des Kücheneinbaus auch energetische Maßnahmen stattfinden, etwa der Austausch alter Elektrogeräte gegen hocheffiziente Modelle oder die Erneuerung von Leitungen.

Manche Kreditinstitute verlangen hierfür Kostenvoranschläge des Küchenstudios, andere gewähren bei guter Bonität und niedrigem Beleihungsauslauf (dem Verhältnis von Kreditsumme zu Immobilienwert) einen gewissen Betrag zur freien Verfügung („Kapitalbeschaffung“). Da nach zehn Jahren Tilgung die Restschuld meist deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegt und Immobilien in vielen Regionen an Wert gewonnen haben, ist der Puffer für eine solche Aufstockung fast immer vorhanden.

Vertrag unterschreiben: Küchenmodernisierung per Anschlussfinanzierung

Planung und Fristen synchronisieren

Für die praktische Umsetzung empfiehlt sich ein Zeitplan, der Finanzierung und Küchenplanung parallelisiert. Wer sich drei Jahre im Voraus ein Forward-Darlehen sichert, muss zu diesem Zeitpunkt noch kein Küchenmodell ausgesucht haben. Es genügt, das Budget festzulegen. Eine pauschale Aufstockung um 20.000 oder 30.000 Euro reserviert den finanziellen Spielraum.

Konkret wird es dann zwölf Monate vor der Umschuldung. Jetzt sollte der Gang ins Küchenstudio erfolgen. Die Lieferzeiten für hochwertige Küchenmöbel betragen oft mehrere Monate. Ziel ist es, die Auszahlung des neuen Darlehens, die pünktlich mit Ablauf der alten Finanzierung erfolgt, mit der Rechnungsstellung des Küchenbauers zu synchronisieren. So geht das Geld nahtlos vom Finanzierer an den Handwerker, ohne dass teure Zwischenfinanzierungen nötig werden.

Ein Vertrag, weniger Bürokratie

Neben dem Zinsvorteil besticht die Lösung durch ihre administrative Einfachheit. Anstatt zwei Gläubiger zu bedienen und zwei Raten im Blick zu haben, läuft alles über eine monatliche Abbuchung. Die Bonitätsprüfung erfolgt ohnehin für die Anschlussfinanzierung; der Mehraufwand für die Prüfung der Küchenfinanzierung ist für die Bank marginal.

Hausbesitzer sollten die anstehende Prolongation ihres Kredits also nicht als lästige Pflichtübung sehen. Sie ist der ideale Hebel, um das eigene Zuhause fit für das nächste Jahrzehnt zu machen. Wer frühzeitig rechnet und die Modernisierungskosten in den Baukredit einbettet, leistet sich den Luxus einer neuen Küche oft allein durch die Zinsersparnis gegenüber getrennten Verträgen.

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